Das
Kekule´ System
Die
Einordnung der Personenstammblätter in einen Hefter oder Ordner (oder Website)
erfolgt gemäß den Kennziffern der einzelnen Vorfahren. Die Bezifferung
geschieht am besten nach dem heute allgemein üblichen System, das bereits im
Jahre 1676 von dem Spanier Hieronymus de Sosa entwickelt und durch den
Genealogen Stephan Kekulé von Stradonitz in Deutschland eingeführt wurde
(„System Kekulé“): danach hat der Abkömmling („Proband“) die Ziffer 1, die
Eltern Ziffern 2 (Vater) und 3 (Mutter), die Großeltern die Ziffern 4 bis 7,
die Urgroßeltern die Ziffern 8 bis 15 usw. Die weiblichen Vorfahren haben stets
ungerade, die männlichen gerade Ziffern. Nr. 13 ist also die Frau von Nr. 12. Die
Ziffer des Vaters ist stets doppelt so hoch wie die seines Kindes, die Ziffer
der Mutter ist gleich Ziffer des Kindes mal zwei plus eins. Der Großvater
väterlicherseits hat danach die Ziffer 4 (das Doppelte der Ziffer, die der
Vater trägt), die Großmutter väterlicherseits die Ziffer 5 (zwei mal zwei plus
eins). Die Ziffern des sogenannten „Mannesstammes“ (der Vorfahren in der
direkten, männlichen Linie, in der Regel die Namensträger des Probanden) sind
ab dem Großvater immer durch 4 teilbar.