Wappenrecht
Das gesamte Wappenrecht geruht auf dem Gewohnheitsrecht. Auch
hier wird wieder vieles nach nicht haltbaren, rechtlichen Bedingungen gesehen.
Das
Wappen ist das Eigentum des Wappenstifters. Er konnte und kann damit tun was er
will, so lange kein anderes gültiges Recht davon berührt wird. Das heißt
Wappenrecht bricht keine gültigen Bundesdeutschen Gesetze, wie z.B. das
Familienrecht. Heutzutage muß diesen Tatsachen Sorge getragen werden. Die
vielfach noch benutze Floskel: “Führungserlaubnis für alle Nachkommen im
Mannesstamm“ hat wohl keinerlei Daseinberechtigung mehr
Aus
frühen Zeiten ist überliefert, daß Wappenführende Familien das komplette Wappen
oder Teile davon an andere Familien verkauft oder verschenkt haben.
Die verarmte Ritterfamilie von Meldegg verkaufte im
Jahre 1400 ihr Wappen an Jos Reichlin, Bürger von Konstanz. 1384 vergab Hans
von den Brüdern das Recht der Wappenführung an Endres Funk, Bürger von Gmünd
und seine Erben. Wohlgemerkt wurden die Wappen abgegeben ohne die eigene
Wappenführung aufzugeben oder das Recht dazu. Der Führungskreis wurde also
erweitert.
Auch
wurde es durchaus als korrekt angesehen bei Kauf eines Hauses oder eines Hofes
das damit verbundene Wappen des
früheren Besitzers weiter zu führen. ( Lieber will ich ein alt hus han, mit
schilte und helm eins andern man. Den das mit schilt und helm min hus sin wer
und ich mus wichen druß) Als Vorbild dürfte hier der Adel gedient haben, die
bei Erwerb von Gütern auch oft Ihr Wappen erweiterten.
Als
absolut korrekt galt es bei Einheirat das vermeintlich bessere Wappen der
anderen Familie zu übernehmen. So daß ein Wappen Müller plötzlich von der
Familie Meier weitergeführt wurde und auch von der Familie Müller.
Oft
wurde auch ein anderer, „besserer“ Name angenommen. Das beste Beispiel hierfür
dürfte Gutenberg gewesen sein. Eigentlich hieß er Gensfleisch, weil seine
Mutter aus der Patrizierfamilie Gutenberg stammte, nahm er deren Namen und
Wappen an. Er versprach sich dadurch eine höhere Kreditwürdigkeit beim
Patriziat der Städte. Die Namen selbst
waren ja noch nicht fest, also keine echten Nachnamen, sondern Beinamen zum
Vornamen, der bis ins 17. Jahrhundert als der wichtigere Namen galt.
Daher
kommen wohl noch heute die vielen Wappenschilde, die eigentlich redend sind,
aber einfach nicht zum Namen der Familie „passen“!
Heute
wird im allgemeinen davon ausgegangen, daß ein Wappen ein Beizeichen zum
Familiennamen ist. Damit wird dem neuen Familien- und Namensrecht Rechnung
getragen. Das heißt das Wappen wird rechtlich als eine Art Markenzeichen
angesehen und ist als solches analog zum Warenzeichen Gesetz und BGB
Familiengesetz geschützt. (vergl. Kommentare zum § 12 BGB, § 30 HGB, BGBL).
Nach
den Pariser Verträgen und nach EU Recht genießt ein in Deutschland
registriertes Wappen weltweiten Schutz. Link
zu Urteilen und Kommentaren
Voraussetzung
für diesen automatischen Schutz ist allerdings:
1.)
1.) 1.) Das Wappen muß ein Wappen sein, d.h. es muß nach den
heraldischen Regeln erstellt sein. Es darf kein reines Phantasiegebilde sein.
2.)
2.) 2.) Das Wappen muß in seiner Art ein Unikat sein und keinem
anderen Zeichen (Wappen) ähnlich sehen.
3.)
3.) 3.) Das Wappen muß tatsächlich geführt werden.
4.)
4.) 4.) Die Art und Weise der Führung muß öffentlich dokumentiert
sein.
Und
dieses alles zu prüfen und über die erfolgte Prüfung ein Zertifikat
auszustellen, ist der Zweck der heutigen Wappenrollen. Ein Laie kann sich mit
angelesenem Wissen ein Wappen selbst erstellen, daß den heraldischen
Richtlinien folgt. Die Punkte 2 und 4
kann er aber ohne die Hilfe einer Wappemrolle nicht erfüllen.
Bei
einer Neustiftung hat der Stifter das alleinige Recht über das Wappen zu
verfügen, d.h. die Führungserlaubnis zu erweitern oder aber einzuschränken.
In
der folgenden Generation wird die Sache kompliziert, dann wäre das Wappen
nämlich ein Eigentum zu gemeinsamer Hand. Das bedeutet, das nicht der einzelne Erbe
das Recht am Wappen hat, sondern alle Erben zu gemeinsamer Hand. Änderungen im
Führungsrecht, oder Änderungen am Wappen dürften nur gemeinsam beschlossen
werden